Für jede Situation gerüstet

Technische Anforderungen berücksichtigen

Oftmals werden an Türen auch besondere technische Anforderungen gestellt. Dies betrifft insbesondere größere Gebäude und Gebäude, die an bestimmte Zwecke erfüllen wie z.B. Krankenhäuser. Innentüren müssen in diesen Fällen gesetzliche Vorgaben für die Technik erfüllen, z.B. für Brandschutz, Schallschutz, Rauchschutz, Einbruchhemmung, Strahlenschutz und Feucht-bzw. Nassräume.
Wir sind spezialisiert darauf, Ihnen auch für diese Situationen die technisch beste Lösung anzubieten. Sprechen Sie dazu mit unseren Experten. Wir beraten Sie gerne.

Allgemein:
Brandschutzelemente haben die Aufgabe, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern. 

Eigenschaften:
Brandschutztüren müssen selbstschließende Elemente sein. Sie sind direkt dem Feuer ausgesetzt und lassen sich nach einer bestimmten Zeit nicht mehr öffnen. Dadurch wird für eine bestimmte Zeit das Durchdringen von Feuer und Wärme verhindert. Es dürfen nur spezielle Beschläge verwendet werden, die ihrerseits in der Regel in eigenen Normen festgelegte Anforderungen erfüllen. Generell sind nur geprüfte Elemente, bestehend aus Türblatt, Zarge und deren notwendigen Türkomponenten, einzusetzen.

Technische Prüfung:
Brandprüfung nach DIN 4102 Teil 5.
Dauerfunktionsprüfung nach DIN 4102 Teil 18 

Allgemein:
Rauchschutztüren haben die Aufgabe, im geschlossenen Zustand den Rauchdurchtritt für eine bestimmte Zeit so weit zu behindern, dass eine Rettung ohne Schutzausrüstung möglich ist und der dahinter liegende Raum als Flucht- und Rettungsweg für eine bestimmte Zeit passierbar bleibt.

Eigenschaften: 
Rauchschutztüren müssen selbstschließende Elemente sein, welche die Ausbreitung von Brandgasen verhindern und den Rauchdurchgang in Flucht- und Rettungswegen minimieren. 

Technische Prüfung: 
Bauartenprüfung der Dauerfunktionsprüfung und Dichtheit nach DIN 18095.
Dauerfunktionsprüfung nach DIN 4102 Teil 18. 

Allgemein:
Lärm gehört zu den häufigsten und unangenehmsten Belastungen unseres täglichen Lebens. In vielen Bereichen muss deshalb durch zuverlässige Abschirmung dem Lärm entgegengewirkt werden. 

Eigenschaften: 
Durch Schalldämmmaßnahmen kann nicht erwartet werden, dass Geräusche von außen oder aus Nachbarräumen nicht mehr wahrgenommen werden, aber es wird eine deutliche Verringerung erreicht.

Prüfung: 
Die DIN 4109 ist in allen Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt und somit müssen alle Mindestanforderungen erfüllt werden.
Kennzeichnungen von Schallschutztürelementen sind im Gegensatz zu Brand- und Rauchschutzelementen normativ nicht vorgeschrieben. Wir führen jedoch auf freiwilliger Basis eine Kennzeichnung durch, so dass im Bauvorhaben eine eindeutige Identifikation des schalltechnischen Leistungsvermögens möglich ist.

Allgemein:
Die Aufgabe einbruchhemmender Bauteile ist es, durch entsprechende Sicherungsvorkehrungen das Eindringen derartig zu erschweren, dass der  Täter möglichst viel Zeit braucht und somit das Risiko der Endeckung zu hoch wird. 

Eigenschaften:

  • verstärkte Türblattkonstruktion
  • verstärkte Zargenkonstruktion
  • verstärkte Bänder und Bandtaschen
  • verstärkte Schloss und Schließblech
  • einbruchhemmender Schutzbeschlag und Zylinder
  • Bandseitensicherung
  • Spion
  • richtige Montage

Prüfung:
Seit April 1999 werden einruchhemmende Türelemente nach DIN V ENV 1627 in 6 Klassen eingeteilt. Die unterschiedlichen Widerstandsklassen werden überwiegend durch spezielle Türaufbauten sowie Beschlagsveränderungen erreicht. 

Allgemein:
Feucht- und Nassraumtüren kommen dort zum Einsatz, wo eine hohe Luftfeuchtigkeit herrscht oder die Türblätter direktem Spritzwasser ausgesetzt werden. Einsatzbereiche sind z.B. Bäder, Großküchen, Sportanlagen, Saunaanlagen, Sanitätsbereiche oder kleine Badezimmer ohne Be- und Entlüftung. 

Prüfung:
Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) GZ 426 TEIL III (Ausgabe 2010).

Technische Türen Inspirationen

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